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Formül A, B und C: die mehrsprachigen türkischen Urkunden

Stand: 29.08.2026

Die Türkei stellt bestimmte Urkunden in zwei Fassungen aus: auf dem normalen türkischen Formular und in einer mehrsprachigen Fassung. Die mehrsprachigen heißen Formül A, Formül B und Formül C.

Der Unterschied ist praktisch groß. Das Auswärtige Amt schreibt, dass Personenstandsurkunden nach den CIEC-Übereinkommen in Deutschland von jeder Förmlichkeit befreit sind - also ohne Apostille und ohne Legalisation auskommen.

Übersetzen muss man sie auch nicht. Das Formular ist selbst mehrsprachig, und Deutsch gehört dazu. Es gibt also nichts zu übersetzen.

Wenn du also eine türkische Geburtsurkunde besorgst und die mehrsprachige Fassung verlangst, sparst du dir unter Umständen zwei Schritte.

Nicht jedes Dokument hat eine mehrsprachige Fassung. Der vollständige Registerauszug, Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği, gehört nicht dazu - der wird immer übersetzt. Welche türkischen Dokumente bei einer Einbürgerung eine Rolle spielen, ist unter Einbürgerung: Dokumente übersetzen einzeln beschrieben.

Die drei Formulare

FormularTürkischDeutschWofür
Formül AUluslararası Doğum Kayıt Örneğiinternationale GeburtsurkundeGeburt
Formül BUluslararası Evlenme Kayıt Örneğiinternationale HeiratsurkundeEheschließung
Formül CUluslararası Ölüm Kayıt Örneğiinternationale SterbeurkundeSterbefall

Alle drei beruhen auf demselben Übereinkommen: dem Wiener CIEC-Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern. Deutschland und die Türkei sind beide beigetreten.

Ein viertes Dokument gehört in dieselbe Kategorie, hat aber ein eigenes Übereinkommen vom 05.09.1980: das internationale Ehefähigkeitszeugnis. Auch dafür sind Übersetzung und Apostille nicht nötig.

Wo das gilt und wo nicht

Das Übereinkommen gilt nicht weltweit, sondern zwischen den Staaten, die beigetreten sind. Wenn du eine türkische Urkunde in Frankreich oder in Österreich vorlegst, gilt dieselbe Befreiung. Wenn du sie in Großbritannien oder in den USA vorlegst, gilt sie nicht.

🇧🇪Belgien
🇧🇦Bosnien-Herzegowina
🇧🇬Bulgarien
🇩🇪Deutschland
🇪🇪Estland
🇫🇷Frankreich
🇮🇹Italien
🇨🇻Kap Verde
🇭🇷Kroatien
🇱🇹Litauen
🇱🇺Luxemburg
🇲🇰Nordmazedonien
🇲🇩Moldau
🇲🇪Montenegro
🇳🇱Niederlande
🇦🇹Österreich
🇵🇱Polen
🇵🇹Portugal
🇷🇴Rumänien
🇨🇭Schweiz
🇷🇸Serbien
🇸🇮Slowenien
🇪🇸Spanien
🇹🇷Türkei

Nordmazedonien wird in der Liste des Auswärtigen Amts noch als Mazedonien geführt.

Quelle: Auswärtiges Amt, Internationaler Urkundenverkehr. Stand: 11.03.2026. Die Liste kann sich ändern.

So bekommst du sie

Drei Wege, und der bequemste geht von Deutschland aus.

Über e-Devlet, dem Serviceportal des türkischen Staates. Für Formül A gibt es einen eigenen Dienst. Du brauchst dafür ein e-Devlet-Passwort.

Zum e-Devlet-Dienst für Formül A

Bei jedem Nüfus Müdürlüğü in der Türkei. Nicht nur an deinem Geburtsort - jedes Personenstandsamt kann die Urkunde ausstellen. Du brauchst deinen Nüfus cüzdanı. Ein Termin ist in der Regel nicht nötig, und die Ausstellung dauert meist nur wenige Minuten.

Bei einem türkischen Konsulat in Deutschland. Dafür brauchst du deinen Reisepass, und ein Termin ist zu empfehlen. Dort wählst du zuerst das Land und dann das für dich zuständige Konsulat.

Termin beim Konsulat

Drei Dinge, die du vorher wissen solltestEin Dokument pro Tag. Über e-Devlet lässt sich innerhalb von 24 Stunden nur ein Personenstandsdokument erzeugen. Wer mehrere Urkunden für die ganze Familie braucht, plant über mehrere Tage oder geht zum Nüfus Müdürlüğü.Für e-Devlet brauchst du ein Passwort. Das bekommst du persönlich in einer PTT-Filiale in der Türkei oder bei einem türkischen Konsulat in Deutschland. Auch türkisches Online-Banking oder die T.C. Kimlik Kartı funktionieren als Zugang.Für wen du Urkunden ziehen darfst: für dich selbst, deine Eltern, Kinder und Enkel, sowie für deinen Ehepartner. Für andere brauchst du eine notarielle Vollmacht (Vekaletname). Grundlage ist Artikel 44 des türkischen Personenstandsgesetzes Nr. 5490.

Zum Ausdruck aus e-Devlet: Nach einer Änderung der türkischen Vorschriften von 2017 haben Dokumente aus e-Devlet denselben rechtlichen Wert wie solche, die am Schalter eines Personenstandsamts ausgestellt wurden. Auf dem Ausdruck steht ein Barcode, über den sich das Dokument prüfen lässt.

Wann du trotzdem eine Übersetzung brauchst

Die Befreiung gilt für die drei Formulare. Sie gilt nicht für alles andere.

DokumentGibt es eine mehrsprachige Fassung?
Doğum Belgesi (Geburtsurkunde)ja, als Formül A
Evlenme Kayıt Örneği (Heiratsurkunde)ja, als Formül B
Ölüm Kayıt Örneği (Sterbeurkunde)ja, als Formül C
Evlenme Ehliyet Belgesi (Ehefähigkeitszeugnis)ja, als internationale Fassung
Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği (Registerauszug)nein
Boşanma Kararı (Scheidungsurteil)nein
Adli Sicil Kaydı (Führungszeugnis)nein
Aile Cüzdanı (Familienbuch)nein
Diploma und Transkriptnein

Der Vukuatlı ist der wichtigste Fall in dieser Tabelle. Er ist der vollständige Registerauszug mit deinem gesamten eingetragenen Verlauf, und er wird in Verfahren häufig verlangt.

Er fällt nicht unter das Übereinkommen von 1976 - das deckt nur Geburt, Eheschließung und Sterbefall ab. Für ihn gilt deshalb der normale Weg: eine Apostille für die Echtheit, und weil er nur auf Türkisch existiert, eine beglaubigte Übersetzung.

Für die anderen Dokumente in der Tabelle gilt dasselbe: keine mehrsprachige Fassung, also Übersetzung.

Das Aile Cüzdanı ist eine Falle

Nach jeder Trauung in der Türkei bekommt das Paar ein Aile Cüzdanı in die Hand, das Familienbuch. Es sieht amtlich aus und wird für den Ehenachweis gehalten.

In Deutschland reicht es allein nicht. Es gehört nicht zu den drei Urkunden aus dem Übereinkommen von 1976, also gilt der normale Weg: Apostille und Übersetzung. Die Stadt Herne formuliert es in ihren Hinweisen zum Melderegister direkt: Mehrsprachige Urkunden werden ohne Übersetzung anerkannt - ausländische Familienbücher nicht.

Was stattdessen weiterhilft: Formül B, die internationale Heiratsurkunde. Die bekommst du bei jedem Personenstandsamt in der Türkei, sobald die Eheschließung registriert ist.

Bild folgtZwei schematische Urkunden nebeneinander. Links die normale Fassung, grau, mit einem einzigen Sprachblock, darunter zwei kleine Kästen: Apostille und Übersetzung. Rechts die mehrsprachige Fassung, in Akzentfarbe umrandet, mit mehreren übereinanderliegenden Sprachblöcken, darunter nichts. Aussage ohne Text: gleiche Urkunde, zwei zusätzliche Schritte Unterschied.

Was das Gesetz sagt und was dein Amt sagt

Zwei verschiedene Ebenen, und es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten.

Die Rechtslage steht oben: Nach Angaben des Auswärtigen Amts sind diese Urkunden von jeder Förmlichkeit befreit. Und weil sie Deutsch bereits enthalten, gibt es nichts zu übersetzen.

Was eine einzelne Stelle in deinem Fall verlangt, entscheidet diese Stelle. Behörden gehen unterschiedlich vor, und manche wollen zusätzlich etwas anderes sehen - etwa den ausführlicheren Registerauszug statt der kurzen Geburtsurkunde.

Deshalb der praktische Rat: Hol dir die Unterlagenliste der Stelle, bei der du einreichst, bevor du irgendetwas übersetzen lässt. Ein Anruf ist billiger als eine Übersetzung, die du nicht gebraucht hättest.

Auch in die andere Richtung

Was für türkische Urkunden gilt, gilt für deutsche genauso.

Deutsche Standesämter stellen ebenfalls mehrsprachige Auszüge aus. Beantragt wird der Auszug beim Standesamt des Geburtsorts, je nach Amt persönlich, schriftlich oder online. Die Unterlagen sind dieselben wie für die normale deutsche Urkunde.

Wenn du also eine deutsche Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde für eine türkische Stelle brauchst, frag beim Standesamt gleich nach der mehrsprachigen Fassung. Dieselbe Ersparnis, andersherum.

Häufige Fragen

Was du bei Almantix bekommst

Wir übersetzen türkische Dokumente ins Deutsche - beglaubigt, mit Stempel und Unterschrift eines ermächtigten Übersetzers, auf Papier.

Für Formül A, B und C brauchst du uns in der Regel nicht. Für den Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği, das Scheidungsurteil, das Führungszeugnis und das Aile Cüzdanı schon, weil es davon keine mehrsprachige Fassung gibt.

Heute übersetzen wir türkische Führerscheine ins Deutsche. Zur Führerschein-Übersetzung

Die übrigen Dokumente sind in Vorbereitung.

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Türkischer Führerschein, beglaubigt ins Deutsche.

Übersetzungen

  • Führerschein
  • Einbürgerung
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